Auf dem Weg zur Internet-Zensur

12. Feber

Geschrieben am 12.2.2009 von Tigger, abgelegt unter Philosophisches

Zweifelslos gibt es Situationen, in denen Grundrechte eingeschränkt werden müssen: der Staat darf unter bestimmten Bedingungen Menschen einsperren; freie Meinungsäusserung des einen kann mit dem Schutz der Privatsphäre des anderen kollidieren, und unfähigen Eltern können vom Jugendamt die Kinder weggenommen werden. All diese Eingriffe sind sehr tiefgreifend, deshalb wünschen wir uns einen Staat, der diese Verantwortung auch ernst nimmt. So gibt es vor der Verurteilung das Grundrecht auf einen fairen Prozess, es gibt klare Regeln für die Untersuchungshaft, und es gibt den viel strapazierten Ausspruch "Im Zweifel für den Angeklagten". Daher wäre es wünschenswert, wenn der Staat sich dieser hohen Verantwortung bewusst wäre; wenn er die Möglichkeit in Betracht ziehen würd, dass auch ihm Irrtümer unterlaufen können (wie jedem übrigens, denn niemand ist unfehlbar!); wenn er klarstellen würd, dass es absolute Sicherheit nicht geben kann und wenn er sich verbitten würd, gesellschaftlich wichtige Themen von wahlkämpfenden Politikern in billigen Kampagnen missbrauchen zu lassen.

Schauen wir mal, wie verantwortungsvoll Politiker und Polizei mit diesen Befugnissen gedenken umzugehen. Ein Blick nach Deutschland lässt ahnen, was auf uns in Österreich zukommen wird:

Wir brauchen Beamte mit guten Fremdsprachen und IT-Kenntnissen, die im rechtlichen Bereich auch noch ein halbes Jurastudium benötigen, um nicht in die Fallen zu laufen, die das Bundesverfassungsgericht aufgerichtet hat.

Das sagt Kurt Jansen vom deutschen Bund der Kriminalbeamten auf dem Europäischen Polizeikongress. Das Bundesverfassungsgericht richtet also Fallen auf, wenn es Befugnisse mit dem Hinweis auf die Unvereinbarkeit mit der Verfassung einschränkt - ein interesantes Demokratie-Verständnis für einen Kriminalisten.

Die heftige Kritik aus Reihen der Internetwirtschaft und von Rechtsexperten bezeichnete die CDU-Politikerin als reines "Ablenkungsmanöver": "Wir rühren nicht an der Kommunikationsfreiheit." Es gehe darum, Schwerstkriminalität zu bekämpfen.

Denn die Familienministerin von der Leyen kämpft gegen Kinderpornographie, zumindest 11 Minuten lang. Und plötzlich fällt das Wort Urheberrecht in Minute 12. Und Verstöße gegen das Urheberrecht sind selbstverständlich Schwerstkriminalität. Und eine ihrem Vorhaben skeptisch gegenüber stehende Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages wischt sie energisch beiseite:

Scharf ins Gericht ging die CDU-Politikerin mit einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags, das mit ihrem energischen Vorstoß die Kommunikationsfreiheit in Gefahr sieht. Die Qualität der nur 27 Seiten umfassenden Studie sei "unterirdisch" und am Thema vorbei.

Auf dem Niveau habe ich schon lange nicht mehr diskutieren müssen, erinnert stark eingeschnappten Antworten wie "Du bist zweimal so doof!" auf dem Schulhof.

Danke, ich hab genug!

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